Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2, und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird ).
Bei einer reinen Automatikausbildung erhält man den AUTOMATIKEINTRAG Schlüsselzahl 78
( Fahren mit Schaltgetriebe dann nicht möglich, Extraprüfung auf Schaltgetriebe notwendig.)
Eine theoretische und fahrpraktische Prüfung muss abgelegt werden !
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2, und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird ).
Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe (plus 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug
mit Schaltgetriebe und einer Bescheinigung für die Schlüsselzahl 197) damit kann die Ausbildung komplett mit Automatikgetriebe begonnen und abgeschlossen werden und das führen
eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe ist vollständig möglich.
Eine theoretische und fahrpraktische Prüfung muss abgelegt werden !
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